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Die europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie erfordern eine Prüfung von Plänen und Vorhaben die erhebliche Auswirkungen auf die Ziele des FFH-Schutzgebietes haben können.
Entsprechend der geltenden Naturschutzgesetze sind Vorhaben die erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes bewirken zu vermeiden, zu mindern, auszugleichen bzw. zu ersetzen. Zur Anwendung kommt hier in Sachsen die Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen.
© Ingenieurbüre Thomas Schädlich
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